Allgemeine Verkaufsbedingungen

Stand: 10/2020 

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Wir, die Clinton Großhandels GmbH - nachfolgend auch Verkäufer genannt -, liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Verkaufsbedingungen.  
  2. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte, Nachbestellungen, mündliche Bestellungen, etc. ohne dass nochmals ausdrücklich auf diesem Bezug genommen werden muss.
  3. Mündliche Abreden bestehen nicht.
  4. Abweichenden Verkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn wir die Bestellung ausführen und dem Hinweis auf diese nicht widersprechen. Verkaufsbedingungen des Käufers werden nur mit unserer schriftlichen Zustimmung Vertragsinhalt.
  5. Das Warenangebot in unserem Virtuellen Showroom richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB sind. Mit der Bestellung bestätigt der Käufer, dass der Geschäftsabschluss in Ausübung der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt.

§ 2 Vertragsschluss 

  1. Die Warenpräsentation im Virtuellen Showroom stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Virtuellen Showroom Waren zu bestellen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Liefertermine, Mengen, Artikel, Qualitäten und Preise sind freibleibend.
  3. Mit Anklicken des Buttons „kaufen“ gibt der Käufer ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).
  4. Nach Eingang des Kaufangebots erhält der Käufer eine automatisch erzeugte Email, mit der wir bestätigen, dass wir die Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
  5. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an den Käufer versenden.
  6. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
  7. Sollten die Angebote und Preisangaben auf unserer Webseite beispielsweise infolge Schreib- oder Rechenfehler, fehlerhaft sein, behalten wir uns das Recht vor, den korrekten Preis nachträglich zu berechnen. 
  8. Die Rechnungsstellung erfolgt gegenüber dem Käufer vorzugsweise per E-Mail. Dem Käufer wird die Rechnung in einer ausdruckbaren Form zur Verfügung gestellt.
  9. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (zB durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

§ 3 Erfüllungsort und Gefahrenübergang

  1.  Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Sitz des Verkäufers. 
  2. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Transporteur oder dem Verlassen des Zentrallagers des Verkäufers auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Versand der Ware innerhalb des gleichen Ortes bzw. für den Fall, dass die Ware durch eigenes Personal und/oder eigene Transportmittel des Verkäufers transportiert wird. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme der Ware aus Gründen die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandbereitschaft auf den Käufer über. 
  3. Die Gefahr geht auch dann ab Zentrallager des Verkäufers auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. 

§ 4 Lieferungen / Annahmeverzug

  1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Zentrallager des Verkäufers. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.  

  2. Bei Lieferung ab auswärtigem Lager wird die Fracht ab Zentrallager des Verkäufers berechnet. Mangels besonderer Vereinbarung stehen uns die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei. 
  3. Verpackung wird nur berechnet, soweit der Versand in Umkartons oder einer Spezialverpackung erfolgt. 
  4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. 
  5. Die Ware wird versichert versendet, soweit nichts anderes vereinbart ist. 
  6. Verzögert sich die Lieferung durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  7. Bei Nichtabnahme der bestellten Ware durch den Käufer (z. Bsp. Stornos, etc.) kann der Verkäufer eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Ware gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Der Ersatzanspruch ist pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches beträgt 25% des Auftragswertes der nicht abgenommenen Ware. Dem Käufer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Aufwendungen des Verkäufers geringer waren. Sollten die dem Verkäufer hieraus entstandenen Aufwendungen höher sein als der Pauschalbetrag, so wird von dem Käufer dieser Betrag geschuldet. 
  8. Wenn infolge des Verschuldens des Käufers die Abnahme der Ware nicht rechtzeitig erfolgt, so ist der Verkäufer wahlweise berechtigt die Ware wiederholt auf Kosten des Käufers zuzustellen oder die Ware auf Kosten des Käufers einzulagern oder nach Setzung einer Nachfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig – auch unter Preisabschlag - zu verkaufen. Der dem Verkäufer insoweit entstehende Schaden zuzüglich etwaiger Mehraufwendungen geht zu Lasten des Käufers. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 4 Liefertermine und Nachlieferungsfristen 

  1. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. 
  2. Lieferungen vor Beginn einer mitgeteilten Lieferfrist sind zulässig. 
  3. Liefertermine beziehen sich auf die Übergabe an den Frachtführer. Bei Leistungsstörungen aus Gründen die der Käufer zu vertreten hat, gilt als Liefertermin der Zeitpunkt, zu welchem die Ware versandfertig beim Verkäufer bereitsteht. 
  4. Nach Ablauf einer mitgeteilten Auslieferungsfrist wird ohne Erklärung eine Nachfrist von der Dauer der Lieferfrist, längstens jedoch von 18 Tagen, in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen als erfolgt. Der Rücktritt vom Vertrag tritt jedoch nicht ein, wenn der Käufer während der Nachlieferungsfrist erklärt, dass er auf Erfüllung des Vertrages besteht. Der Verkäufer wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn der Käufer sich auf Anfrage des Verkäufers innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu äußert, ob er auf Vertragserfüllung besteht. 
  5. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

§ 5 Unterbrechung der Lieferung 

  1. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als 1 Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferfrist bzw. die Annahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn der anderen Partei nicht unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, das die vertraglichen Fristen nicht eingehalten werden können. 
  2. Ist die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Sie muss dies jedoch 2 Wochen vor Ausübung des Rücktrittsrechtes durch Einschreiben oder Fernschreiben ankündigen. 
  3. Hat die Behinderung länger als 5 Wochen gedauert und wird der anderen Vertragspartei auf Anfragen nicht unverzüglich mitgeteilt, dass rechtzeitig geliefert werde, dann kann die andere Vertragspartei sofort vom Vertrag zurücktreten. 
  4. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen, soweit der Verkäufer seinen Obliegenheiten gemäß § 5 Ziffer 1 - 3 genügt hat.

§ 6 Preise

  1. Die auf den Produktseiten genannten Preise sind netto und verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und der jeweiligen Versand- bzw. Anfuhr- und Lieferkosten.
  2. Wir behalten uns vor eine Bonitätsprüfung über Schufa, Creditreform oder einer anderen Auskunftei vorzunehmen. Wir behalten uns das Recht vor, anstelle der üblichen Zahlungskonditionen nur bei Vorkasse oder anderen mit dem Kunden zu vereinbarenden Zahlungskonditionen zu liefern.

§ 7 Zahlungsbedingungen 

  1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. zur versandfertigen Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Valutierung ist grundsätzlich ausgeschlossen. 
  2. Sofern sich aus im Einzelfall getroffenen individuellen Vereinbarungen mit dem Käufer nichts anderes ergibt, sind Warenrechnungen spätestens nach 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen wird ein Skonto von 4 % gewährt. 
  3. Etwaige gewährte Zahlungs- und Skontofristen beginnen mit Rechnungsdatum. Liegen zwischen dem Datum der Rechnung und dem ihres Zugangs mehr als 2 Werktage, so kann sich der Käufer für die Rechtzeitigkeit seiner Zahlung auf das Zugangsdatum nur berufen, wenn er den verspäteten Zugang unverzüglich, d. h. noch am gleichen Tag dem Verkäufer schriftlich mitteilt. Über die Fälligkeit von Rechnungen hinaus ist der Käufer zu Zahlungen im Rahmen des ihm eingeräumten Kreditrahmens/Limits verpflichtet. 
  4. Alle Zahlungen erfolgen in EURO. 
  5. Auslandszahlungen erfolgen für den Verkäufer kostenfrei. Etwaige anfallende Gebühren und Spesen sind vom Käufer zu tragen. Die Zahlung hat in Bank-, Giro- oder Postüberweisung zu erfolgen. Wechsel werden nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber entgegengenommen. Etwaige Wechseldiskont- und Einlösespesen gehen zu Lasten des Käufers. 
  6. Der Verkäufer wird den Käufer über Banklastschriften spätestens zwei Tage vor dem Fälligkeitstag einer SEPA-Lastschrift informieren. Die Vorabinformation kann formfrei erfolgen. 
  7. Als Zahlungstag gilt die Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers. 
  8.  Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf angefallenen Verzugszinsen verwendet. 

§ 8 Zahlungsverzug

  1. Im Falle des Verzugs mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen sofort fällig.
  2. Bei Überschreitung von eingeräumten Zahlungsfristen werden Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozent-Punkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch in Höhe von 9 %, berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist hiervon nicht ausgeschlossen. Dem Käufer ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich geringer ist als die Pauschale.
  3. Jede Mahnung wird mit 10,00 EUR berechnet.
  4. Vor vollständigem Zahlungsausgleich fälliger Rechnung (mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen des Käufers) einschließlich Verzugszinsen und Mahngebühr ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufendem Vertrag verpflichtet. Dies gilt auch bis zur ausreichenden Rückführung bei Überschreitungen des eingeräumten Kreditrahmens/Limits. Die Geltendmachung von Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
  5. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall eines vereinbarten Zahlungsziels nach seiner Wahl bare Zahlung vor Zugang der Ware, Lieferung gegen Nachnahme oder die Stellung einer ausreichenden Sicherheit eines tauglichen Bürgen verlangen.
  6. Der Verkäufer ist im Falle des Verzugs des Käufers, nachdem der Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Zahlung oder Sicherheitsleistung gesetzt hat und diese ergebnislos verstrichen ist, und im Fall der Überschreitung einer dem Käufer gewährten Kreditlinie berechtigt, noch offene Lieferungen bis zur Bezahlung aller noch geschuldeten Beträge zurückzuhalten oder von allen Verträgen, für die diese Verkaufsbedingungen gelten, zurückzutreten.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware sowie an allen künftig zu liefernden Sachen bis zur vollständigen Bezahlung seiner sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen sowie Einlösungen von Schecks und Wechseln vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen wird.
  2. Der Eigentumsvorbehalt gemäß Ziff. 1 erstreckt sich auch auf Rückgriffsansprüche des Verkäufers gegen den Käufer, wenn er als Bürge für Forderungen Dritter gegen den Käufer in Anspruch genommen wird und auf diese Forderungen leistet. Die Forderungen dieser Rückgriffsansprüche werden in die laufende Rechnung eingestellt.
  3. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Der Käufer ist verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln und gegen Feuer, Wasser und Einbruchdiebstahl zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstiger Ersatzverpflichteter zustehen, an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an.
  4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Käufer tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Die dem Verkäufer vom Käufer im Voraus abgetretenen Forderung bezieht sich auch auf Saldoforderungen sowie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen kausalen Saldo. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und ihm die dazugehörigen Unterlagen aushändigt.
  5. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verpflichtungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstiger Eingriffe Dritter hat der Käufer den Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde dem Verkäufer für den entstandenen Ausfall.
  6. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere aus Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
  7. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernde Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

§ 10 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

  1. Ein Aufrechnungsrecht des Käufers besteht nur dann, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder vom Verkäufer nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung des Verkäufers steht. 
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

  1. Mängelansprüche bestehen nicht für handelsübliche oder geringe technische Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder des Designs sowie geringe modische Änderungen.
  2. Beanstandungen sind unverzüglich nach Empfang dem Verkäufer anzuzeigen. Es wird ausdrücklich auf § 377 HGB Bezug genommen.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb 20 Tagen berechtigt.
  4. Nach Ablauf der in § 11 Ziffer 3 genannten Frist gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Bei versteckten Mängeln der gesamten Lieferung gelten die gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Beschränkungen gemäß § 11 Ziffer 7.
  6. Rücksendungen werden nur nach Ankündigung beim Verkäufer und Erteilung der Zustimmung auf Rücksendung durch den Verkäufer entgegengenommen. Die Annahme von Rücksendungen ohne Zustimmung des Verkäufers wird verweigert. Sollten einem Käufer ausnahmsweise aus Kulanzgründen eingesandte Rücksendungen ohne Zustimmungen des Verkäufers gutgeschrieben werden, erfolgt die Gutschrift unter Abzug einer Bearbeitungspauschale von 20% des Rechnungswertes.
  7. Wir haften nicht für von Vorlieferanten und Produzenten zu vertretenden Lieferverzug, Nichtleistung und Schlechtleistung. Dem Käufer stehen Gewährleistungs- u. Haftungsrechte nur in dem Maße zu, als diese uns im Verhältnis zu unseren Vorlieferanten und Produzenten zustehen und gegen diese durchgesetzt werden können.
  8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich dem Vorsatz und der groben Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen bzw. sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzten. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenshaftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
  9. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  10. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
  11. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang.

§ 12 Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien

  1. Der Verkäufer übernimmt keinerlei irgendwie geartete Garantien, es sei denn, hierüber wurde eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen.
  2. Der Verkäufer gibt keine Zusicherungen ab hinsichtlich seiner verkauften Produkte einschließlich der Nichtverletzung von Rechten Dritter.

§ 13 Vertriebsbedingungen und gewerbliche Schutzrechte

  1. Der Käufer verpflichtet sich, die vom Verkäufer gelieferte Waren nur in seinen Räumlichkeiten und unter der Anschrift, welche auf dem Auftrag angegeben ist, an Endabnehmer zu veräußern. Die Weitergabe von Waren an Wiederverkäufer, gleich ob durch Verkauf, Tausch oder unentgeltlich, mit Ausnahme an Kunden des Verkäufers, ist untersagt. Der Käufer haftet dem Verkäufer für jeden Schaden, der diesem daraus entstanden ist.
  2. Der Käufer verpflichtet sich für jede Zuwiderhandlung gegen § 13 Ziffer 1 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen dem Verkäufer eine Vertragsstrafe von 5.000,00 EUR für jeden Einzelfall zu bezahlen. Davon unberührt bleiben die Ansprüche des Verkäufers auf Schadensersatz. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht oder in einem geringeren Umfang entstanden ist.
  3. Alle Waren, mit nach den gesetzlichen Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes geschützten Labels des Verkäufers, wird der Käufer ausschließlich beim Verkäufer beziehen.

§ 14 Verstoß gegen gewerblich Schutzrechte / Urheberrechte

  1. Werden durch Warenlieferungen des Verkäufers gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt und wird der Käufer von Dritten in Anspruch genommen, so haftet der Verkäufer im Innenverhältnis zum Käufer nur im Falle von Vorsatz oder groben Verschuldens.
  2. Im Übrigen ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

§ 15 Sonstiges, Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

  1. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer abzutreten.
  2. Für diesen Vertrag sowie für alle sich aus Verträgen ergebende Rechtsfragen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CSIG) und die Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts werden ausgeschlossen.
  3. Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Berlin, bei sachlicher Zuständigkeit der Amtsgerichte das Amtsgericht Berlin-Köpenick. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
  4. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Klausel beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer, §14 BGB.
Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern, § 13 BGB.
CAMP DAVID
SOCCX